1. Leistungserbringung
(1) Die Leistungen und Angebote der Tiertrainerin ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Programm), sowie dem jeweiligen individuell gestaltbaren Anmelde-Formular; sie erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.(2) Die Leistungen und Angebote der Tiertrainerin sind unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen auf Verlangen der Tiertrainerin zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch die Tiertrainerin. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2. Zahlungsmodalitäten
Die Gebühren für das Training sind im Voraus zu bezahlen.
3. Rücktrittsrecht
(1) Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar, werden die Unterrichtsstunden durch die Trainerin abgesagt. In diesen Fällen werden die
Trainingsstunden nachgeholt.(2) Die Tiertrainerin behält sich, kurzfristige und kleinere Änderungen bezüglich Unterrichtsort, Unterrichtsablauf sowie die zeitliche Verschiebungen vor.
(3) Die jeweilig vereinbarten Einzelstunden sind vom Teilnehmer/ von der Teilnehmerin spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Die rechtzeitig abgesagten Einzelstunden werden mittels eines
entsprechenden Ersatztermins nachgeholt. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden vollumfänglich berechnet.
(4) Verspätungen des Teilnehmers / der Teilnehmerin zu den vereinbarten Trainingsstunden gehen zu Lasten des Teilnehmers / der Teilnehmerin und berechtigen weder zu einer Verminderung der
Vergütung noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Unterrichtszeit.
(5) Fünfer- und Zehnerkarten als ganzes, oder auch einzelne Stunden, sind nicht übertragbar. Eine Karte ist 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Hiernach verfällt jedweder Anspruch auf noch
nicht in Anspruch genommene Stunden. Ein Rückvergütungsanspruch für nicht gehaltene Stunden besteht nicht.
4. Teilnahme
(1) Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist.(2) Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
(3) Der jeweilige Hundehalter ist verpflichtet nur gesunde, ungezieferfreie Hunde, die kein Ansteckungsrisiko für die Tiertrainerin, andere Personen oder Hunde/Tiere darstellen, am Training
teilnehmen zu lassen und durch Vorlage des Impfausweises die notwendigen Vorsorgeimpfungen zu dokumentieren.
(4) Chronische Erkrankungen sind der Trainerin bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet, den Tiertrainerin über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige
Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
(5) Läufige Hündinnen können für die Dauer der Läufigkeit vom Training ausgeschlossen werden. Eine aufgrund von Krankheit oder Läufigkeit erfolgte Nichtteilnahme an den Übungsstunden muss der
Tiertrainerin spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn mitgeteilt werden; andernfalls erlischt der Anspruch auf Nachholung.
(6) Die Tiertrainerin behält sich das Recht vor erforderlichenfalls den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der bereits
bezahlten Gebühren.
5. Gefahren / Haftungsausschluß
(1) Den Anweisungen der Tiertrainerin ist eigens zur Gefahrenabwehr zwingend Folge zu leisten. Die Verwendung von Stachelhalsbändern sowie die Verwendung sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel
sind gänzlich untersagt.(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden, die sich während des Trainings ereignen, haftet die Tiertrainerin ausschließlich bei Vorsatz. Die Teilnahme
erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Kursteilnehmers. Die Veranstalter/die Trainer haften nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Der Teilnehmer haftet für die von sich
und/oder seinem Hund verursachten Schäden. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte und/oder deren Hunde verursacht werden.
(3) Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.
6. Garantieleistung
Die Tiertrainerin schuldet aufgrund des Umstandes als ihre Tätigkeit auch von der Mitarbeit des Teilnehmers sowie den Fähigkeiten des Hundes abhängt, hinsichtlich ihrer Tätigkeit keinen Erfolg.
Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen
orientieren.
7. Kopierrechte
(1) Unterlagen, die von der Tiertrainerin im Zusammenhang mit dem Training ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Tiertrainerin nicht
vervielfältig oder verbreitet werden.
Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Tiertrainerin reproduziert oder unter Verwendung
elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
8. Datenschutz
Teilweise werden Fotos oder Tonband-/Videoaufnahmen seitens der Hundeschule oder aber auch seitens der Teilnehmer gemacht. Sollte ein Teilnehmer der Veröffentlichung in jeglicher Form nicht
zustimmen, ist dieses schriftlich zu vermerken. Ansonsten sind diese Aufnahmen für jegliche Verwendung freigegeben.
9. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt.
(3) Jegliche Änderungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.